12.01.2024 | Nach dem Betriebsverfassungsgesetz sind in allen Betrieben mit mindestens fünf ständig wahlberechtigten Arbeitnehmern Betriebsräte zu wählen. Belegschaften mit Betriebsrat haben viele Vorteile, weil der Betriebsrat Rechte hat, die dem einzelnen Beschäftigten nicht zustehen.